- 29.04.2024,
- News & Insights
Daten zu Hautkrebs bei erblicher Form des RB
Eine aktuelle Studie von 2021 hat 1800 RB Patienten im Follow up zum Thema Hautkrebsrisiko untersucht:
Demnach gilt: Auch wenn die Mechanismen der erhöhten Tumorentstehens noch nicht vollkommen geklärt sind, ist eine Minimierung der karzinogen Wirkung des UV Lichtes auf die Haut der jungen Patienten dringlich angeraten.
Patienten mit der erblichen Form des RB haben ein erhöhtes Risiko zur Entwicklung eines Melanoms verglichen mit der Normalbevölkerung und sollten somit den UV-Schutz durchaus ernster nehmen.
Wie schützen wir aber die Haut der jungen Patienten am besten?
Absolut richtig ist der zunächst physikalische Lichtschutz auch gute (getestete!) UV-Schutzkleidung und der üblichen Sonnenregeln. Ist ein Aufenthalt im Freien mit etwas intensiverer UV Insolation unumgänglich oder wird die UV-Schutz Kleidung nicht mehr getragen, dann sollte die freie Haut mit einem LSF 30-50 in ausreichender Menge (!) geschützt werden. Zumeist wird der LSF eher zu dünn aufgetragen und erreicht somit nie die Werte der angegeben maximalen Lichtschutzfähigkeit. Daneben sollte der LSF für den UVB und den UVA Bereich schützen. Für einen erwachsenen Menschen ohne erhöhtes Hautkrebsrisiko ist zumeist eine Faktor 30 ausreichend. Für Patienten mit erhöhtem Risiko, und hier fallen RB Patienten leider darunter, sollten einen LSF 50 anwenden. Natürlich entsprechend dem aktuellen UV Index. Bei einem Index von 3 würde ein LSF 20-20 normalerweise ausreichen, bei einem UVI von 8-10 wäre natürlich 50 anzuraten.
Zu der Frage der gesundheitlichen Risiken der höheren LSF Präparate im Bezug auf die Inhaltsstoffe. Alle in der EU zugelassenen LSF zeigen keinen Hinweis auf eine gesundheitliche Gefährdung bei ordnungsgemäßer Anwendung. Hier entsteht eher ein höherer Schaden durch eintretende und beweisbare DNA Schäden an der Haut bei nicht adäquaten UV Schutz. Die Riskobrwertung des Bundesamtes für Risikobewertung und dem Bundesamt für Strahlenschutz positioniert sich hier auf den Boden der wissenschaftlichen Datenlage eindeutig. Was wir nicht empfehlen, sind LSF mit einem hohen Anteil von Nanopartikeln, die zwar weniger weißeln, aber deren Wirkungen auf menschliches Gewebe letztendlich noch nicht 100%ig geklärt ist. Hormonell wirksame LSF sind der EU nicht mehr zugelassen.
Hier Informationen zu den LSF vom BFR: https://www.bfr.bund.de/cm/343/sonnencreme-und-co-gibt-es-gesundheitliche-risiken.pdf
Wichtig sind noch zwei Aspekte: UV induzierte DNA Schäden entstehen auch schon vor den ersten Zeichen eines Sonnenbrandes. Deshalb bitte regelmäßiges UV-Index abhängiges prophylaktischen Auftragen des Sonnenschutzes. Bitte bei konsequenten UVSchutz die Vitamin D-Gabe der jungen Patienten nicht vergessen. Ohne UV, kein Vitamin D…
Hautkrebs – die Schattenseite des Sonnenlichtes
Das Gefühl des Lichtes und der Wärme auf der Haut und die Helligkeit ruft bei den meisten Menschen ein Wohlbefinden hervor, dem wir uns nur sehr schwer entziehen können. Eine Schattenseite hat das Sonnenlicht aber, es ist die in ihr enthaltene ultraviolette Strahlung. Diese ruft im Übermaß genossen Schäden an den Hautzellen hervor, die im ungünstigsten Fall eine Ursache für Hautkrebs sein können. Natürlich kann unser Körper diese Schäden zum Teil selbst reparieren. Diese wunderbare Eigenschaft funktioniert aber bei Kindern und jungen Menschen leider noch deutlich ineffizienter als bei Erwachsenen. Dies ist der Grund, warum gerade Sonnenbrände im Jugendalter ein Hauptfaktor für die steigende Hautkrebsrate im Erwachsenenalter sind. Wir sollten uns schützen.
UV-Schutz ist wichtig.
Die UV-Schäden entstehen unglücklicherweise schon bevor ein Sonnenbrand uns „warnt“. Der richtige UV-Schutz beginnt früher, und zwar zuerst im Kopf! Wir müssen uns der schädigenden Wirkung der UV-Strahlung bewusst sein und diese nicht unterschätzen. Die Beachtung der UV-Schutz Regeln ist die beste Vorsorge und hilft nachweislich das Entstehen von Hautkrebs zu vermeiden.